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Es gelten die Bedingungen des Fernabsatzgesetz.
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Falk Donner , Tübingen/Germany
§ 1
1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für
den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Falk Donner und
dem Besteller. Sie gelten insbesondere für alle zukünftigen
Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese
Verkaufs- und Lieferbedingungen Bezug genommen wird.
1.2 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln den gesamten
Geschäftsverkehr zwischen Falk Donner und dem Besteller
abschließend. Insbesondere werden allgemeine Geschäftsbedingungen
des Bestellers wie Einkaufsbedingungen nicht Vertragsbestandteil,
und zwar unabhängig davon, ob sie gegenüber diesen
Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende oder ergänzende
Vorschriften enthalten.
§ 2
2.1 Umfang und Bedingungen des Auftrages ergeben sich aus
der schriftlichen Auftragsbestätigung von Falk Donner
Bei Aufträgen, bei denen die Lieferung der Ware in so
kurzer Zeit nach der Aufgabe der Bestellung erfolgt, daß
eine Auftragsbestätigung vorher nicht abgesandt werden
kann, ergeben sich Umfang und Bedingungen des Auftrages aus
der schriftlichen Rechnung von Falk Donner. Die Angebote von
Falk Donner sind grundsätzlich freibleibend. Hat Falk
Donner ausnahmsweise ein verbindliches Angebot abgegeben und
ist dies vom Besteller fristgerecht angenommen, ist gleichfalls
die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend,
es sei denn, der Besteller hat ihr unverzüglich widersprochen.
2.2 Die dem Angebot beigefügten Unterlagen wie z. B.
Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs-
und sonstige Konstruktionsangaben sind nur verbindlich, soweit
ausdrücklich vereinbart. Änderungen und Abweichungen
bleiben Falk Donner vorbehalten.
2.3 Die in der Auftragsbestätigung und in einem eventuellen
Angebot genannten Preise verstehen sich ausschließlich
Verpackung, Transport, Versicherung.
§ 3
3.1 Angaben über die Lieferfristen und -termine sind
unverbindlich, soweit nicht die Frist oder der Termin schriftlich
verbindlich zugesagt wurden.
3.2 Ist eine verbindliche Lieferfrist vereinbart worden,
ist ihr Beginn hinausgeschoben solange noch nicht alle Einzelheiten
des Auftrages geklärt sind und der Besteller eine vereinbarte
Anzahlung nicht geleistet hat. Die Frist kann nur eingehalten
werden, wenn der Besteller seine Vertragspflichten erfüllt.
3.3 Wird Falk Donner durch höhere Gewalt an einer Lieferung
gehindert, verschiebt sich der gesetzte Termin oder die gesetzte
Frist ohne weiteres um die Dauer der Einwirkung der höheren
Gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der höheren
Gewalt stehen unvorhersehbare und von HFalk Donner nicht zu
vertretende Umstände gleich, welche Falk Donner die Lieferung
unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Beispiele
dafür sind Lieferverzögerungen bei den vorgesehenen
Vorlieferanten, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen,
Rohmaterial oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen
etwa durch Zerstörung des Betriebes im ganzen oder wichtige
Abteilungen, gravierende Transportstörungen z. B. durch
Straßenblockaden, Arbeitskampf im Transportgewerbe oder
Fahrverbote. Dauern diese Umstände mehr als vier (4)
Monate an, hat Falk Donner auch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Auf Verlangen des Bestellers hat Falk Donner zu erklären,
ob Falk Donner zurücktreten oder innerhalb einer von
Falk Donner zu bestimmenden angemessenen Frist liefern werde.
Schadensansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
3.4 Ist die Überschreitung einer angemessenen Lieferfrist
oder eines Liefertermins von Falk Donner zu vertreten, kommt
Falk Donner erst in Verzug, wenn der Besteller schriftlich
eine angemessene Nachfrist, die wenigstens 14 Tage betragen
muß, gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist.
Anschließend kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche des Bestellers sind für
leichte Fahrlässigkeit von Falk Donner ausgeschlossen.
3.5 Der Transport erfolgt auf Gefahr des Bestellers, und
zwar auch dann, wenn Falk Donner die Kosten des Transports
trägt. Falk Donner ist zum Abschluß einer Transportversicherung
berechtigt, aber nicht verpfichtet. Die Kosten einer Transportversicherung
gehen zu Lasten des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller
über, sobald die Lieferung den Betrieb von Falk Donner
verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen
oder Falk Donner noch andere Leistungen übernommen hat.
Verzögert sich der Transport aus Gründen, die Falk
Donner nicht zu vertreten hat, oder aufgrund eines Verhaltens
des Bestellers, so geht mit der Mitteilung von Falk Donner
über die Versandbereitschaft an den Besteller die Gefahr
auf diesen über.
3.6 Falls der Besteller nicht eine gegenteilige Weisung erteilt
hat, bestimmt Falk Donner das Transportmittel, den Transportweg
und die Transportversicherung, ohne dafür verantwortlich
zu sein, daß die schnellste oder die billigste Möglichkeit
gewählt wird.
3.7 Schadensansprüche wegen Nichtbeachtung einer Versandanweisung,
einer Verpackungsanweisung oder wegen mangelhafter Verpackung
der Ware sind für leichte Fahrlässigkeit von Falk
Donner ausgeschlossen.
3.8 Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport
hat der Besteller beim Beförderer unverzüglich eine
Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.
3.9 Nimmt der Besteller versandfertig gemeldete Ware nicht
rechtzeitig ab, ist Falk Donner berechtigt, die Ware auf Kosten
und Gefahr des Bestellers zu lagern und Zahlung des Kaufpreises
zu verlangen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist
die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu fordern.
3.10 Falk Donner ist auch zu Teillieferungen berechtigt.
Für Teillieferungen kann Falk Donner Teilrechnungen ausstellen.
Für jede Teilrechnung laufen die Zahlungsfristen gesondert.
3.11 Rücksendungen sind generell ausgeschlossen. Ausnahmen
werden in § 7 geregelt.
3.12 Lieferung erfolgt mit Eigentumsvorbealt
§ 4
4.1 Zahlungen sind spätestens ab Rechnungsdatum ohne
Abzug per Nachnahme, Scheck, Bankeinzug Kreditkart oder Vorauskasse
zu leisten . Ein Recht zum Skontoabzug besteht nicht.
4.2 Wird das Zahlungsziel überschritten, hat Falk Donner
das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung Zinsen in
Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
4.3 Der Mindest-Nettoauftragswert für Versandlieferungen
beträgt Euro 50,-
4.4 Bei Neukunden sowie bei unregelmäßiger Zahlungsweise
erfolgt die Lieferung nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse.
4.5 Rechnungen über Reparaturen, Reparaturaustausch
und sonstige Leistungen sind sofort rein netto zahlbar.
4.6 Alle Zahlungen sind nur an Falk Donner bzw. auf dessen
Konten frei zu leisten. Zahlungen des Bestellers an Dritte
befreien diesen nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.
4.7 Wechsel werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und
nur erfüllungshalber unter der Vorraussetzung ihrer Diskontierbarkeit
angenommen. Diskontspesen werden vom Tag der Ausstellung bzw.
Einreichung an zum dann üblichen Satz berechnet.
4.10 Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit gleichartigen
Forderungen ist der Besteller nur für Forderungen berechtigt,
die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht
beschränkt auf Forderungen des Bestellers aus demselben
Vertragsverhältnis.
4.11 Tritt nach Vertragsschluß eine wesentliche Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des Bestellers ein oder
wird Falk Donner eine vorher eingetretene Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse erst nach Vertragsschluß
bekannt, so ist Falk Donner berechtigt, nach eigener Wahl
entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern.
§ 5
5.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Falk Donner bis
der Besteller alle Forderungen bezahlt hat, die Falk Donner
jetzt und künftig gegen ihn hat.
5.2 Der Besteller darf die Ware, an der sich Falk Donner
das Eigentum vorbehalten hat, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes
verarbeiten, es sei denn, daß er sich in Zahlungsverzug
befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Für den
Fall der Verarbeitung ist schon jetzt vereinbart, daß
Falk Donner an der durch die Verarbeitung entstandenen neuen
Ware ein Miteigentum zusteht, der dem Wert der anderen verarbeiteten
Gegenstände entspricht. Der Besteller verwahrt die durch
Verarbeitung entstandene neue Sache für Falk Donner.
Das gleiche gilt, wenn der Besteller die Ware, an der Falk
Donner sich das Eigentum vorbehalten hat, mit anderen Gegenständen
vermischt, vermengt oder verbindet.
5.3 Der Besteller darf die Ware, an der Falk Donner sich
das Eigentum vorbehalten hat oder an der Miteigentum zusteht,
im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges veräußern,
es sei denn, daß er sich in Zahlungsverzug befindet
oder die Zahlungen eingestellt hat. Er darf die Ware nicht
verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Veräußert
der Besteller Vorbehaltsware, so tritt er schon jetzt bis
zur Tilgung aller Forderungen von Falk Donner die ihm aus
der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine
Abnehmer mit allen Nebenrechten, Sicherheiten und Eigentumsvorbehalten
an Falk Donner ab. Falk donner kann verlangen, daß der
Besteller die Abtretung seinen Abnehmern mitteilt und Falk
Donner alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug
nötig sind. Der Besteller darf die an Falk DOnner abgetretenen
Forderungen jedoch einziehen, solange er sich nicht in Zahlungsverzug
befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Werden die Forderungen
des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
von Falk Donner in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt
der Besteller schon jetzt seinen Zahlungsanspruch aus dem
jeweiligen bzw. dem anerkannten Saldo an Falk Donner ab, und
zwar in der Höhe, in der darin Forderungen aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware von Falk Donner enthalten sind. Steht Falk
Donner an der veräußerten Ware nur Miteigentum
zu, so gilt die eben genannte Abtretung nur in Höhe des
Wertes des Miteigentums von Falk Donner. Wird Ware, an der
Falk Donner sich das Eigentum vorbehalten hat oder an der
Miteigentum zusteht, zusammen mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis
veräußert, so gilt die oben genannte Abtretung
nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware von
Falk Donner bzw. in Höhe des Miteigentums. Erhält
der Besteller für die Veräußerung der Vorbehaltsware
von Falk Donner einen Scheck oder Wechsel, so übereignet
er Falk DOnner schon jetzt bis zur Tilgung aller Forderungen
den Scheck oder Wechsel. Er verpflichtet sich, den Scheck
oder Wechsel für Falk Donner sorgfältig zu verwahren.
Im übrigen gilt die Regelung im vorstehenden Absatz entsprechend.
5.4 Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware zusammen
mit den sonst Falk Donner eingeräumten Sicherheiten die
Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20%, ist Falk
Donner insoweit zur Freigabe verpflichtet, als der Besteller
dies verlangt.
5.5 Der Besteller hatFalk Donner sofort auf schnellstem Wege
Anzeige zu machen und zu widersprechen, wenn die Vorbehaltsware
oder andere Gegenstände oder Forderungen, an denen Falk
Donner Rechte zustehen, von Dritten gepfändet werden
oder sonst eine Beeinträchtigung zu befürchten ist.
Der Anzeige sind die nötigen Unterlagen beizufügen.
Kosten, die Falk Donner durch solche Vorfälle entstehen,
hat der Besteller zu erstatten.
§ 6
6.1 Sind bei Lieferungen in das Ausland im Einfuhrstaat zur
Wirksamkeit des in § 5 genannten Eigentumsvorbehalts
oder der dort bezeichneten sonstigen Rechte von Falk Donner
hinzuweisen und solche Maßnahmen auf seine Kosten durchzuführen.
Läßt das Recht des Einfuhrstaates einen Eigentumsvorbehalt
nicht zu, gestattet es aber dem Verkäufer, sich andere
Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so kann Falk
Donner alle Rechte dieser Art ausüben. Soweit eine gleichwertige
Sicherung der Ansprüche von Falk Donner gegen den Besteller
dadurch nicht erreicht wird, ist der Besteller verpflichtet,
auf seine Kosten andere Sicherheiten an gelieferten Waren
oder sonstige Sicherheiten zu verschaffen.
§ 7
7.1 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Besteller
aus der Geschäftsverbindung mit Falk Donner entstehen,
wird ausgeschlossen.
7.2 Bei Mängeln der von Falk Donner gelieferten Ware
kann der Besteller nur Nachbesserung verlangen. Statt der
Nachbesserung ist Falk Donner zur Ersatzlieferung berechtigt.
Die Geltung der §§ 377, 378 HGB bleibt unberührt.
7.3 Der Besteller ist jedoch berechtigt, die Rückgängigmachung
des Auftrages oder die Herabsetzung des Auftragspreises zu
verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt, insbesondere
unmöglich ist,
Falk Donner in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt,
von Falk Donner verweigert wird,
von Falk Donner schuldhaft verzögert wird.
7.4 Auch bei einer schuldhaften Verletzung der Nachbesserungspflicht
ist ein Anspruch auf Schadensersatz, und zwar auch für
den Schaden, der durch die zu späte Nachbesserung entsteht,
für leichte Fahrlässigkeit von Falk Donner ausgeschlossen.
Diese Haftbeschränkung gilt nicht, wenn der Ware eine
zugesicherte Eigenschaft fehlt.
7.5 Eine Haftung für Folgeschäden, d. h. für
Schäden an anderen Rechtsgütern des Bestellers,
Montagekosten, aus entgangenem Gewinn usw., ist ausgeschlossen,
außer in den Fällen grober Fahrlässigkeit
und des Vorsatzes, soweit nicht Falk Donner wegen des Fehlens
einer zugesicherten Eigenschaft der Ware auch für Folgeschäden
einzustehen hat.
7.6 Für normale Abnutzung und Mängel, die durch
unsachgemäße Behandlung oder Lagerung unter nicht
angemessenen Bedingungen der Ware verursacht werden, haftet
Falk Donner nicht.
7.7 Gewährleistungsansprüche für die Lieferung
von Waren verjähren nach sechs Monaten ab Übergabe
der Ware, für sonstige Leistungen in sechs Monaten ab
der Abnahme.
7.8 Weitergehende Ansprüche gegen den Hersteller der
Ware aufgrund einer von ihm, dem Besteller abgegebenen Garantie,
werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt.
§ 8
8.1 Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere aus unerlaubter Handlung,
Produzentenhaftung, falscher oder unterlassener Beratung,
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß,
Unmöglichkeit, Verzug, sind für leichte Fahrlässigkeit
von Falk Donner ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß
gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
oder für eine vom Verschulden unabhängige Haftung,
insbesondere für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
und für Produktfehler nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen
bedürfen der Schriftform.
§ 9
9.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen
ist Kirchentellinsfurt.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen
Warenkauf wird ausgeschlossen.
9.3 Zuständiges Gericht für alle Streitigkeiten
unabhängig vom Streitwert und unter Einschluß der
Klagen aus Schecks und Wechseln ist das Landgericht Heilbronn
soweit der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder in der Bundesrepublik Deutschland
keinen Gerichtsstand hat. Falk Donner ist berechtigt, auch
am Sitz des Bestellers zu klagen.
9.4 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung
unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen
bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. Anstelle
der unwirksamen Bestimmung des Teils der unwirksamen Bestimmung
gilt eine solche wirksame Bestimmung als vereinbart, die den
Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen
Teils einer Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Fall
einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart,
die vereinbart worden wäre, hätte man das Problem
von vornhereinbedacht. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit
einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung auf einem
Maß der Leistung oder Zeit beruht, es tritt in solchen
Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes,
rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit
an die Stelle des unwirksamsten.
Kirchentellinsfurt Dezember 2002
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